Rodin-Museum: 3D-Scans bleiben unter Verschluss

Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht, der Conseil d’État, hat gerade eine acht Jahre alte Informationsfreiheitsklage abgewiesen: Das Rodin-Museum in Paris muss seine 3D-Scans der Rodin-Skulpturen nicht für die Öffentlichkeit herausgeben. Der Grund, wie die Quelle cosmowenman.substack.com berichtet: Die Scans seien unbewegliche Sammlungsstücke, keine Verwaltungsdokumente. Produziert wurden sie übrigens mit öffentlichen Geldern, die Vorlagen sind längst gemeinfrei.

Der Autor des Beitrags, Cosmo Wenman, schreibt seit 2017 dem Museum und will Zugang zu den Scans, wie die Quelle angibt. Die Reaktion der Museumsleitung beschreibt er drastisch: anhaltende Lügen, strategisches Unvermögen, offene Gesetzlosigkeit. Das liest sich nicht wie ein Verwaltungsstreit, sondern wie ein Krimi. Ich habe den Abschnitt zweimal gelesen, weil ich die nächste Wendung nicht glauben wollte.

Warum ist dieses Urteil so brisant?

Das Urteil überrascht, weil die zuständige staatliche Kommission CADA die Scans zuvor als zweifelsfrei administrative Dokumente eingestuft hatte, also als Material, das die Öffentlichkeit einsehen darf. Die Museumsdirektorin bestritt das laut Quelle nie, teilte der Kulturverwaltung aber schriftlich mit, sie wolle das Informationsfreiheitsrecht ignorieren und erst vor Gericht gezogen werden. Der juristische Analyst des Gerichts berief sich nun auf Surrealismus: Ein Dokument sei nicht immer ein Dokument.

Dagegen geklagt wird seit 2019 beim Verwaltungsgericht Paris, wie die Quelle schreibt. Als Mitkläger sind die Organisationen Communia, Wikimédia France und La Quadrature du Net dabei; geführt hat den Fall von Anfang an der Pariser Bürgerrechtsaktivist Alexis Fitzjean Ó Cobhthaigh.

Was heißt das für gemeinfreie Kunst im Netz?

Direkte Folgen für andere Museen listet die Quelle nicht auf. Fest steht nur die juristische Logik dieses Falls: Wer digitale Kopien gemeinfreier Skulpturen als unveräußerliches Sammlungsstück einordnet, entzieht sie dem Auskunftsanspruch. Für Werke, die weltweit jeder frei kopieren dürfte, ist das ein merkwürdiger Widerspruch, gut für den Bestandsschutz der Museen, schlecht für offenes Kulturerbe.

Und so schnell ist die Geschichte nicht erzählt: Wenman kündigt in dem Beitrag von Ende September an, am 13. Oktober 2026 auf einem COMMUNIA-Salon über den Rodin-Fall zu sprechen. Der Rechtsstreit dürfte die Debatte um Scans gemeinfreier Werke in Europa also noch eine Weile begleiten.

Kurz beantwortet

Warum musste das Museum trotz günstigen Gutachtens öffnen, oder doch nicht?
Es musste nicht: Das höchste Gericht stufte die Scans laut Quelle als unbewegliche Sammlungsstücke und nicht als Verwaltungsdokumente ein, die gutachtliche Linie der CADA folgte es damit nicht.

Wie lange dauert so ein Informationsfreiheitsverfahren in Frankreich?
Im verhandelten Fall acht Jahre, wie die Quelle sagt: von der ersten Anfrage 2017 bis zur jetzigen Entscheidung des Conseil d’État.

Wer denvollen Hintergrund lesen will, findet ihn im Originalbeitrag auf cosmowenman.substack.com. Meine Interpretation: Entscheidend ist weniger das Rodin-Ergebnis als das Etikett. Was passiert, wenn das nächste Museum seine mit Steuergeld erzeugten Scans gemeinfreier Werke einfach zum Sammlungsbestand umdeklariert und die Gerichte nur nicken?

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